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05.05.2021

"Der Klimabeschluss wird auch andere Länder beeinflussen"

Statue der Justitia
Statue der Justitia
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In seinem Interview zum Karlsruher Klimaurteil analysiert Umweltjurist Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) die Folgen des Beschlusses und das Verhältnis von Politik, Rechtsprechung und Klimawissenschaft.

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Wolfgang Köck
Wolfgang Köck
Wolfgang Köck
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André Künzelmann/UFZ

Herr Köck, das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts bringt in der Politik einiges in Bewegung. Hatten Sie den Beschluss so erwartet?

Nicht in dieser Deutlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik bei der Erfüllung ihrer Schutzpflichten immer einen großen Spielraum eingeräumt, den sieht es nun aber als überschritten an.

Wenn Deutschland sechs Siebtel seines verbleibenden CO2-Budgets schon in den nächsten zehn Jahren aufbraucht, schränkt das nachfolgende Generationen zu stark ein. Die Richterinnen und Richter haben ihren Beschluss, wie ich finde, sehr überzeugend begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Rechtswissenschaft weltweit ein sehr hohes Ansehen. Der Karlsruher Klimabeschluss wird sich daher nicht nur auf die deutsche Klimaschutzpolitik auswirken, sondern voraussichtlich auch die Rechtsprechung in anderen Ländern beeinflussen.

Gerade für den Klimaschutz sind internationale Lösungen gefragt. Wie hat das Gericht Deutschlands Verantwortung bewertet?

Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Deutschland als Industriestaat vorangehen muss. Die Bundesrepublik muss international Vertrauen erzeugen, dass die Pariser Klimaziele gemeinsam umgesetzt werden - durch entschiedenes Handeln und nicht durch zurückhaltendes Taktieren.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei das CO2-Budget. Also die Menge des Kohlendioxids, die weltweit noch erzeugt werden darf, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad oder besser 1,5 Grad zu begrenzen.

Zur Person

Wolfgang Köck ist Professor für Umweltrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und leitet das Department Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Seit Juli 2020 ist er außerdem Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU). Schon in seiner Habilitation beschäftigte sich Wolfgang Köck mit Maßstäben der Risikobewertung im Umweltrecht.