Klimanotstand aus rechtlicher Sicht: Einordnung für die Kommunen
Kommunen spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels. Viele von ihnen setzen dabei auf den so genannten "Klimanotstand". Mehr als 70 Gemeinden in Deutschland haben ihn seit 2019 bereits ausgerufen. Wie sich die Resolutionen juristisch auswirken, bleibt aber oft ungewiss. Eine neue Kurzübersicht der Helmholtz-Klima-Initiative ordnet mögliche rechtliche Konsequenzen ebenso ein wie den zu erwartenden Nutzen und typische Inhalte der Entschließungen.
Viele kommunale Resolutionen zum Klimanotstand enthalten bereits konkrete Beschlüsse für einen verbesserten Klimaschutz. Für Städte und Gemeinden können die Entschließungen somit ein guter Anlass sein, um ihren eigenen Weg zur Klimaneutralität zu beschreiten. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher des Climate Service Center Germany (GERICS) am Helmholtz-Zentrum Hereon und der Universität Hamburg in einem neuen Papier für die Helmholtz-Klima-Initiative.
Ein typischer Inhalt von Notstandsresolutionen hat den Forschern zufolge das größte Potenzial, Veränderungen in den Gemeinden anzustoßen: Zahlreiche Kommunen wollen künftig abschätzen, welche Folgen ihre politischen Beschlüsse für das Klima haben können. „Auch wenn eine Resolution zum Klimanotstand rechtlich eher eine Art politische Selbstverpflichtung darstellt, greift es zu kurz, die Beschlüsse nur als wirkungslose Symbolpolitik anzusehen“, sagt Markus Groth vom Climate Service Center Germany (GERICS). Der Ökonom berät Kommunen zur Klimapolitik und trifft bei Gemeinden immer wieder auf ein großes Interesse am Ziel der Klimaneutralität und der Rolle von Klimanotstandsbeschlüssen.
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„Das Ausrufen des Klimanotstands kann ein guter Weg sein, um Menschen vor Ort für den Klimaschutz zu mobilisieren“, sagt Groth.
Die neue Kurzübersicht der Helmholtz-Klima-Initiative soll Kommunen einen ersten Überblick über Resolutionen zum Klimanotstand bieten. Neben zentralen Inhalten von Klimanotstandsbeschlüssen werden grundlegende Befugnisse von Gemeinden, mögliche rechtliche Wirkungen sowie relevante strafrechtliche Aspekte betrachtet.
Die Veröffentlichung „Kommunaler Klimanotstand – Eine Kurzübersicht aus rechtlicher Perspektive“ sowie eine Zusammenfassung der Kernaussagen sind auf www.helmholtz-klima.de zu finden.
Kontakt Dr. Markus Groth:
Climate Service Center Germany (GERICS)
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Fischertwiete 1, Chilehaus, Eingang B
20095 Hamburg
Tel: +49-(0)40-226338-409
Fax: +49-(0)40-226338-163
Email: Markus.Groth@hereon.de